➡️ In dem wir den gesetzlichen Rahmen ändern.
Die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung bietet den Kommunen jetzt viele neue Möglichkeiten Verkehrssicherheitsmaßnahmen umzusetzen.
Allen voran die Anordnung von Tempo30 ist jetzt besser und häufiger begründbar.
Jetzt kann Tempo30 auch auf Grund von Klima-, Umwelt und Gesundheitsschutz angeordnet und umgesetzt werden.
Auch Zebrastreifen können leichter begründet werden. Das ist ein großer Erfolg für die dringend benötigte Verkehrswende.
Trotzdem braucht es eine engagierte und aktive Gemeinde, die die Umsetzung vor Ort voranbringen.