Kiezblock Reuterkiez

Gute Nachrichten: Die Verkehrsrechtlichen Maßnahmen des Bezirksamtes Neukölln zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Reuterkiez bleiben bestehen.

✅️Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt.

Im November 2023 ordnete das Bezirksamt Einbahnstraßenregelungen, ein Durchfahrtsverbot, eine Durchfahrtsperre sowie die Aufstellung von Pollern in Form von Quersperren und einer Diagonalsperre (sog. modaler Filter) an.

Die Maßnahmen erfolgten im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Umgestaltung des Reuterkiezes mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung und der Verringerung der Unfallzahlen. Die Antragsteller, zwei Anwohner und ein nicht in Neukölln wohnender Verkehrsteilnehmer, wandten sich gegen den überwiegenden Teil dieser Anordnungen.

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde der Antragsteller gegen den zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts abgelehnt.

Danach hat das Verwaltungsgericht seiner Prüfung zutreffend die Gesamtheit der angeordneten Maßnahmen zugrunde gelegt. Sämtliche verkehrsrechtliche Maßnahmen sind Teil eines Gesamtkonzepts. Aus diesem Grund sind für die Feststellung der erforderlichen Gefahrenlage alle verkehrsrechtlichen Anordnungen einschließlich der nicht von den Antragstellern angefochtenen Teilregelungen zu berücksichtigen. Weiterhin sind die vom Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten Daten zu Verkehrszählungen, zur Ermittlung des Prozentsatzes des Durchgangsverkehrs, zu den Unfallzahlen mit Personenschäden und zu dem Anteil des Fahrradverkehrs nicht zu beanstanden.

Das ganze Urteil findet ihr unter: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1570845.php